Gits üsen Staat nümme?

 

Besorgte Staatskritiker stellen Fragen

 

Seit Jahren werden sogenannte Staatsverweigerer wahlweise belächelt, bedroht, beschimpft, bemitleidet und bestraft. Und das bloss, weil sie den Staat dazu bringen wollten, tatsächlich wie ein Staat zu handeln. Korrekt, begründet und in Verantwortung. Mit Unterschriften von tatsächlichen Mitarbeitenden und nicht von der Kopiermaschine. Beispielsweise.

Nun ist es vorbei mit Vermutungen und einem schlechten Gefühl. Denn jetzt liegen die Fragen auf dem Tisch, auf welche Regierungsrätinnen, Gemeindepräsidenten, Richterinnen, Staatsanwälte und Kantonsmitarbeitende keine Antworten liefern. Eine Auswahl:

1.    Ist der Staat (Kanton) noch ein Staat oder ist es nur noch ein Unternehmen in einer Holdingstruktur?

Das internationale Handelsregister D&B gibt die klare Antwort: Die Schweizerische Eidgenossenschaft steht an der Spitze, Bundesämter und Kantone sind Tochtergesellschaften, darunter dann Gemeinden und kantonale Stellen wie die Polizei, die Steuerverwaltung oder das Strassenverkehrsamt. Die Schweizerische Eidgenossenschaft gilt wörtlich als Konzernobergesellschaft. Das kann für jeden nachvollziehbar nachgelesen werden. «Öffentlich-rechtlich» ist genauso ein leeres Wort wie «Beamte» - die wurden nämlich 2002 abgeschafft, sind aber immer noch in vielen Gesetzen erwähnt. Fragen Sie doch mal eine Behörde folgendes:

2.    Ist Ihr Amt staatlich und handelt ausschliesslich staatlich-hoheitlich?

Wäre es ein Amt, müsste jeder Mitarbeitende sofort und überzeugt und mit Unterschrift bestätigen können: Jawohl! Vielleicht mit einer kleinen Einschränkung, dass das Amt womöglich auch etwas vermietet oder alte Büromöbel verkauft. Welche Antwort kommt denn real? Entweder gar keine oder ein Geschwafel von wegen dass «Gesetze eingehalten werden». Noch schlimmer wird es, wenn folgende Frage gestellt wird:

3.    Ist Ihr Gericht staatlich und handelt ausschliesslich staatlich-hoheitlich?

Hier gibt es überhaupt keine Antworten, schon gar nicht in einem laufenden Verfahren. Dabei müsste jede Bürgerin das Recht haben, vor der Beschäftigung eines Gerichts oder bei der Verwicklung in ein Verfahren geklärt zu bekommen, auf welcher Basis überhaupt gearbeitet wird. Kleines Geheimnis: Es gibt in der Schweiz überhaupt keine staatlichen Gerichte (mehr), nur noch Unternehmen in einer Holdingstruktur. Da sich Behörden und Gerichte gegenseitig decken, bis hinauf zum Bundesgericht, wird deshalb kein Recht mehr gesprochen. Sondern es wird im Handelsrecht verhandelt. Und das Resultat ist, dass in Verfahren von Behörden gegen Bürger praktisch immer die Behörde gewinnt. Schauprozesse ohne Ende, so sie denn öffentlich oder bloss schriftlich stattfinden. Um den Schein zu wahren, gewinnt ganz selten mal die Bürgerin. Sehr grosszügig. Da die meisten ja nicht täglich mit Gerichten zu tun haben, eine für jedermann nachvollziehbare Frage:


  1. Weshalb verwenden Behörden nicht die Person gemäss Geburtsregister und Ausweisen, wenn sie etwas vom Bürger wollen?

Auf dem Vordruck jedes Fahrzeugausweises in der Schweiz steht für die Halterangabe «Name, Vorname». Das Strassenverkehrsamt druckt jedoch hinein «Muster Max» ohne Komma. Die Rechnung für die Verkehrssteuern lautet auf «Max Muster». Anderes Beispiel: Die Krankenkassenkarte lautet auf «Muster, Max» - das Komma ist sogar in der Gesetzessammlung des Bundes festgelegt. Jedoch stellt die Krankenkasse für die Grundversicherung eine Police auf «Max Muster» aus und stellt auch Rechnungen auf «Max Muster» aus. Weshalb ist all das hochproblematisch und eigentlich illegal? Namen sind so zu verwenden, wie sie registriert sind. Auf allen Ausweisen kommt zuerst der Familienname, dann eine Zeilenschaltung – was datenbankmässig dem Komma als Trennung entspricht – dann die Vornamen. Die durch Komma oder Zeilenschaltung getrennte Person ist die einzige, welche für die Behörden urkundlich nachweisbar ist. Es ist die einzige Person, welche für staatlich-hoheitliches Handeln zugänglich ist. Wenn eine Behörde eine Rechnung auf «Max Muster» ausstellt, begibt sie sich ins Handelsrecht und verliert alle staatlich-hoheitlichen Befugnisse wie Inkasso, Besteuerung, Bestrafung und dergleichen mehr. Naja, Befugnisse, welche die Behörde aufgrund ihrer Einordnung als Unternehmen in einer Holdingstruktur ohnehin nicht hat. Dabei gibt es sogar in dieser Ausgangslage Regeln:

  1. Warum wird die Registerharmonisierung nicht umgesetzt?

Seit der Einführung der neuen 13stelligen AHV-Nummer werden immer mehr Daten mit dieser Nummer und den zugrundeliegenden Datensätzen verknüpft. Das ist aus Sicht des Datenschutzes teilweise problematisch, soll aber der Effizienz dienen. Allerdings lautet auch der AHV-Ausweis auf die Person «Muster, Max» - eigentlich sogar in Grossbuchstaben, was für die Erklärung aber keine grosse Rolle spielt. Seit 2023 sind die Eigentümerdaten im Grundbuch ebenfalls mit der AHV-Nummer verknüpft. Trotzdem behält das Grundbuchamt die Eigentümerdaten im handelsrechtlichen Format «Max Muster» statt im staatlich-hoheitlichen Forma «Muster, Max». Dabei müsste doch das Grundbuchamt staatlich sein und kein blosser Vertragspartner. Jedoch wird seit der Registerharmonisierung nicht einmal die simple Datenverarbeitung im Strassenverkehrsamt korrigiert. Weil sich Bürgerinnen gewehrt haben gegen die offensichtlich falsche Datenbearbeitung, wurden bereits Kontrollschilder ihrer Autos eingezogen, bekannt sind solche Vorgänge aus den Kantonen AR, AI und TG. Wohlgemerkt aus dem einzigen Grund, weil sie darauf bestanden haben, dass die Rechnung für die Verkehrssteuer auf die amtliche Person lautet. Weshalb die korrekte Person überhaupt wichtig ist:

Was haben Behörden davon, wenn sie sich weigern, die korrekte Person zu adressieren?

Die verschiedenen Personen stehen für verschiedene Vorgänge in der Buchhaltung. Eine Rechnung an «Max Muster» löst eine handelsrechtliche Forderung aus, eine Rechnung an «Muster, Max» wäre ausgleichbar und verrechenbar. Die ganze Erklärung wäre ein grösseres Kapitel mit der Entstehungsgeschichte von über 100 Jahren. Für den Laien reicht erstmal die Aussage, dass Behörden rechtlich auf alle Befugnisse verzichten, wenn sie in einer Rechnung, einer Verfügung oder auch einem Urteil eine Person adressieren, welche nur im Handelsrecht – also Vertragsrecht – zugänglich ist. Denn selbst wenn der Staat noch Staat wäre, müsste er sonst die einzige urkundlich nachweisbare Person nutzen, um staatlich-hoheitlich zu handeln.


Was können Bürgerinnen und Bürger tun?

Sie können Fragen stellen. Beispielsweise nach Öffentlichkeitsgesetz oder als Antrag nach Datenschutzregeln zur Datenkorrektur. Verlangen Sie Antworten auf die ersten fünf Fragen. Lassen Sie sich nicht mit Ausflüchten und Verweisen auf die Einhaltung von Gesetzen abspeisen. Verlangen Sie im Minimum, dass Behörden von Kanton, Bezirken und Gemeinden nur noch Forderungen und Verfügungen und Urteile usw. an die einzig staatlich-hoheitlich zugängliche Person im Format «Muster, Max» richten. Genauso könnte verlangt werden, dass Unterschriften tatsächlich wieder von Hand geleistet werden müssen, wo das vorgesehen ist, beispielsweise vom Betreibungsamt. Auf Behörden, die sich auf den Weg machen, zur Staatlichkeit zurückzukehren.

Links für weitere Anregungen – unsortiert und ohne jede Haftung:

www.rechtsbankrott.ch

swisscorruption.ch

www.t.me/pharaonenshow

www.volkstribunal.ngo

www.bittel.tv

www.kla.tv

 

Quelle: www.kanton.info – Version 14.05.2025